Providing Solutions
Persönliche Beratung auf höchstem Niveau, abseits vom juristischen Massenbetrieb. Rechtsanwälte in Graz seit 1996.
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Unsere Kanzlei
Die Kanzlei STINGL UND DIETER RECHTSANWÄLTE steht für persönliche Beratung auf höchstem Niveau abseits vom juristischen Massenbetrieb.
Persönliche Integrität, unverzügliches und kreatives Lösen der jeweiligen Aufgabenstellungen sowie langjährige Berufserfahrung und Leidenschaft für den Beruf sind die Erfolgsfaktoren der Kanzlei.
Die traditionellen Grundsätze der anwaltlichen Verschwiegenheit und Unabhängigkeit sowie die absolute Priorität für die Wahrung und Durchsetzung der Interessen der Klienten sind für STINGL UND DIETER RECHTSANWÄLTE keine leere Formel, sondern Richtschnur des anwaltlichen Handelns.
Unsere Haltung
Kein juristischer Massenbetrieb.
Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihren Fall kennt.
Verschwiegenheit ist keine Formel, sondern Richtschnur.
We know how to navigate
Unsere Fachgebiete
22 Rechtsgebiete, ein Ansprechpartner. Tippen Sie ein Stichwort, auch in Alltagssprache: „Kündigung“, „Erbe“, „Unfall“.
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Erstellung und Prüfung von Vorstands-, Geschäftsführer- und Dienstverträgen sowie Betriebsvereinbarungen, Beratung bei Auflösung von Dienstverhältnissen und bei Betriebsveräußerungen, Arbeitnehmerschutz- und Arbeitszeitrecht, Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen.
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Erstellung und Prüfung von Architekten-, Generalplaner-, Generalunternehmer- und Subunternehmerverträgen, außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Schadensfällen und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln.
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Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Bank- und Wertpapiergeschäftes, in Zusammenhang mit Finanzdienst-leistungsunternehmen und im Bereich des Anlegerschutzes.
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Erstellung von Ehepakten, Abwicklung von einvernehmlichen und streitigen Ehescheidungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Abwicklung von Obsorgerechtsverfahren und Abstammungsverfahren, Übernahme von Erwachsenenvertretungen.
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Erstellung von Übergabeverträgen, Testamenten und letztwilligen Verfügungen, Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und bei Erbstreitigkeiten.
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Beratung und Vertretung bei Gesellschaftsgründungen, Umgründungen und Umstrukturierungen, auch in Zusammenhang mit Abtretungen, Beteiligungsverträgen, Gesellschafterwechsel, Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern sowie bei der Bestellung und Abberufung von vertretungsbefugten Organen, Beratung und Vertretung bei Übergabe, Erwerb oder Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen einschließlich rechtlicher „due diligence“ und Begleitung in Bieterverfahren, Erstellung und Prüfung von Unternehmenskaufverträgen.
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Beratung und Vertretung beim Liegenschaftserwerb, Errichtung und Prüfung von Kauf-, Schenkungs-, Übergabe- und Wohnungseigentumsverträgen, sowie Miet-, Pacht- und Leasingverträgen.
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Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Forderungen.
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Abwicklung von Sanierungs-, Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren, Unternehmenssanierung, Vertretung von Insolvenzschuldnern und -gläubigern.
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Beratung und Vertretung in Fragen des Ärzte-, Krankenanstalten-, Versicherungs- und Sozialversicherungsrechtes, Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
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Errichtung von Privatstiftungen, Beratung und Vertretung in Rechtsfragen des Privatstiftungsrechtes.
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Beratung und Vertretung bei Produkthaftungsfällen, Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungs-, Garantie- und Haftungsansprüchen.
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Vertretung in Zivilverfahren, Schiedsverfahren, Behördenverfahren, Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren.
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Geltendmachung von Schmerzengeld- und Schadenersatzansprüchen nach Unfällen, Schadensabwicklung gegenüber und für Versicherungen in außergerichtlichen Verhandlungen sowie gerichtlichen Verfahren, Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen.
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Abwicklung juristischer Causen im Zusammenhang mit Schifffahrtsrecht, An- und Verkauf von Segel- und Motorbooten, Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen, zivil- und strafrechtliche Skipperhaftung
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Vertretung vor Steuer- und Zollbehörden sowie in Finanzstrafsachen, insbesondere auch in Fragen betreffend das Altlastensanierungsgesetz.
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Erstellung und Prüfung von Transportverträgen, außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Transportschäden.
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Abfallrecht, Bau- und Raumordnungsrecht, Gewerberecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, insbesondere in Zusammenhang mit dem Altlastensanierungsgesetz.
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Gründung von Vereinen, Erstellung von Satzungen, Vertretung von und gegen Vereinsfunktionäre.
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Erstellung und Prüfung von Ausschreibungsbedingungen, Beratung und Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergabenachprüfungsverfahren.
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Erstellung und Prüfung zivilrechtlicher Verträge aller Art sowie von "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", insbesondere Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge.
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Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des unlauteren Wettbewerbs, Verfolgung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
First step to win
So läuft ein Mandat ab
- 01Erstgespräch
- 02Vollmacht und Mandat
- 03Strategie und Kosten
- 04Verhandlung oder Verfahren
- 05Abschluss und Abrechnung
Erstgespräch
Sie schildern Ihr Anliegen, wir hören zu und sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können. Bringen Sie mit, was Sie haben: Verträge, Schreiben, Fristen.
Vollmacht und Mandat
Mit der Vollmacht dürfen wir für Sie handeln. Ab jetzt läuft jede Kommunikation mit der Gegenseite, Behörden und Gerichten über die Kanzlei.
Strategie und Kosten
Wir legen die Vorgehensweise fest und besprechen die Kosten vorab: nach Tarif, nach Stundensatz oder pauschal. Auch die Rechtsschutzversicherung klären wir mit.
Verhandlung oder Verfahren
Wo eine außergerichtliche Lösung möglich ist, verhandeln wir. Wo nicht, vertreten wir Sie vor Gericht und Behörden, in jeder Instanz.
Abschluss und Abrechnung
Sie erhalten eine nachvollziehbare Abrechnung mit allen Leistungen. Und einen Ansprechpartner, der Sie auch danach kennt.
The crew
Partner / Team
Fahren Sie über ein Portrait für die Kurzinfo. Ein Klick öffnet das vollständige Profil mit Kontakt.
Sie erreichen das gesamte Team unter +43 316 22 89 22 oder office@sdra.at.
Sharing knowledge
Wissen: Ärztehaftung und Medizinrecht
Mag. Gerhard Stingl referiert seit 2011 jährlich vor Ärztinnen, Ärzten und Sachverständigen. Alle Unterlagen stehen offen zum Nachlesen.
Die ärztliche Aufklärung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt.
Leitsatz des OGH, Vortrag 2020Aufzuklären ist nicht nur über typische Risiken, sondern vor allem auch über alternative Behandlungsmethoden und deren Gefahren.
Leitsatz des OGH, Vortrag 2020Die Pflicht des Arztes zur Aufklärung ist umso umfassender, je weniger dringlich der vorgesehene Eingriff erscheint.
Leitsatz des OGH, Vortrag 2013-
Ärzte-, Sachverständigenhaftung und Schadenersatzrecht
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht, Intensivseminar
Überblick über die Rechtsprechung des OGH 2019/2020: rechtzeitige Aufklärung mit angemessener Überlegungsfrist, Aufklärung über Behandlungsalternativen, Haftung gerichtlicher Sachverständiger gegenüber Dritten und Fragen der objektiven Klagenhäufung.
Unterlage öffnen (PDF, 148 Seiten) -
Ärzte- und Sachverständigenhaftung
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht, Intensivseminar
Die Ärzte- und Sachverständigenhaftung im Lichte der Rechtsprechung 2018/2019, mit ausführlicher Sammlung der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes.
Unterlage öffnen (PDF, 165 Seiten) -
Ärzte- und Sachverständigenhaftung
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht, Intensivseminar
Umfangreiche Seminarunterlage zur Rechtsprechung 2017/2018 mit den maßgeblichen OGH-Entscheidungen zur Arzt- und Sachverständigenhaftung.
Unterlage öffnen (PDF, 224 Seiten) -
Tücken der medizinischen Aufklärung
ÖGZMK Steiermark, Herbstsymposium Seggau
Aufklärungspflicht nach § 18 Zahnärztegesetz: Umfang und Zeitpunkt der Aufklärung, persönliche Aufklärung und Dokumentation, Folgen unterlassener oder unvollständiger Aufklärung, hypothetische Aufklärung und Aufklärungsverzicht.
Unterlage öffnen (PDF, 107 Seiten) -
Ärztlicher Kunstfehler oder Komplikation?
Österreichische Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Rundtischgespräch, Hofburg Wien
Probleme bei Operationen der äußeren Nase und der Nasennebenhöhlen aus Sicht des Rechtsanwalts, mit den verschärften rechtlichen Vorgaben für ästhetische Behandlungen und Operationen.
Unterlage öffnen (PDF, 11 Seiten) -
Ärzte- und Sachverständigenhaftung
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht, Loipersdorf
Die Ärztehaftung im Lichte der neuesten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes: Typizität eines Risikos, maßgeblicher Leistungsstandard, Überlegungsfrist und Mitverschulden des Patienten.
Unterlage öffnen (PDF, 35 Seiten) -
Ärzte- und Sachverständigenhaftung
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht, Intensivseminar
Rechtsprechung 2015/2016: Über die Häufigkeit eines typischen Risikos ist nicht aufzuklären; der Leistungsstandard zum Behandlungszeitpunkt ist maßgeblich; je weniger dringlich der Eingriff, desto länger die Überlegungsfrist.
Unterlage öffnen (PDF, 35 Seiten) -
Ärzte- und Sachverständigenhaftung
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht, Intensivseminar
Rechtsprechung 2014/2015 anhand konkreter Fälle: Einwilligung zur Herzklappen-Operation, Aufklärung über möglichen Organverlust, keine Haftung bei lege-artis-Behandlung trotz Schmerzen, wrongful birth, Beweislast im Regressprozess.
Unterlage öffnen (PDF, 35 Seiten) -
Ärzte- und Sachverständigenhaftung
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht, Intensivseminar
Die Ärzte- und Sachverständigenhaftung im Lichte der Rechtsprechung 2013/2014.
Unterlage öffnen (PDF, 27 Seiten) -
Ärzte- und Sachverständigenhaftung
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht, Intensivseminar
Rechtsprechung 2012/2013: Umfang der Aufklärung je nach Dringlichkeit des Eingriffs, wirksame Einwilligung, Beginn der Verjährungsfrist bei Schadenersatzforderungen, § 49 Ärztegesetz.
Unterlage öffnen (PDF, 20 Seiten) -
Ärzte- und Sachverständigenhaftung
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht, Intensivseminar
Rechtsprechung 2011/2012: Zusammenspiel von Belegarzt, Belegspital und Konsiliararzt, Maßstäbe der Aufklärungspflicht, Heimaufenthaltsgesetz und Therapiefreiheit, Ärztehaftpflichtversicherung (OGH 7 Ob 72/11f), Verjährung.
Unterlage öffnen (PDF, 29 Seiten) -
Sicherheit durch Haftung
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht, Intensivseminar
Haftung von Belegspital, Belegarzt und Konsiliararzt, Dienstnehmerhaftpflicht des angestellten Arztes, die neue verpflichtende Haftpflichtversicherung, der Arzt als Sachverständiger und das Schadenersatzrechtsänderungsgesetz 2011.
Unterlage öffnen (PDF, 13 Seiten)
Clear numbers
Was kostet das?
Drei Arten, wie wir abrechnen, und wer die Kosten am Ende trägt. Sie erfahren vor dem ersten Schritt, womit Sie rechnen müssen.
Nach Tarif
Für Klagen, Verhandlungen und Schriftsätze gilt das Rechtsanwaltstarifgesetz. Die Höhe hängt vom Streitwert ab und ist für jeden nachlesbar.
Wer den Prozess gewinnt, bekommt diese Kosten von der Gegenseite ersetzt.
Nach Zeit
Für Beratung, Vertragsentwürfe und außergerichtliche Verhandlungen vereinbaren wir vorab einen Stundensatz. Sie erhalten eine Aufstellung, was wann gemacht wurde.
Keine Überraschungen: Sie sehen den Aufwand, bevor er entsteht.
Pauschal
Vertragsprüfung, Testament, Vollmacht oder Gründung: Für abgegrenzte Aufgaben nennen wir Ihnen vorab einen festen Preis.
Ein Betrag, ein Ergebnis.
Wer zahlt am Ende?
- Rechtsschutzversicherung. Sehr oft übernimmt sie die Kosten. Die Deckungsanfrage erledigen wir für Sie.
- Die Gegenseite. Im Zivilprozess ersetzt die unterliegende Partei der obsiegenden die Kosten nach Tarif.
- Verfahrenshilfe. Wer sich ein Verfahren nicht leisten kann, kann beim Gericht Verfahrenshilfe beantragen. Wir sagen Ihnen, ob das in Frage kommt.
- Das Erstgespräch ist kostenlos. Sie erfahren, wo Sie stehen und was ein Mandat kosten würde, bevor Sie sich entscheiden.
Beispiel durchrechnen: Was kostet eine Klage nach Tarif?
Tarif für eine Klage oder Klagebeantwortung
Erste Verhandlungsstunde bei Gericht: … · jede weitere Stunde: … (jeweils netto, ohne Einheitssatz)
Unverbindliche Orientierung nach Tarifpost 3A des Rechtsanwaltstarifgesetzes, Beträge inklusive Zuschlag gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 131/2023 (gültig seit 1. Mai 2023). Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und Barauslagen kommen hinzu. Im Prozess ersetzt die unterliegende Partei der obsiegenden die Kosten nach Tarif. Außergerichtliche Beratung rechnen wir nach Vereinbarung ab, nach Stundensatz oder pauschal; Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten. Was Ihr Fall konkret kostet, besprechen wir im Erstgespräch. Rechtsquelle: RATG im Rechtsinformationssystem.
Let's talk
Erstgespräch anfragen
Das Erstgespräch ist kostenlos. Drei kurze Schritte, wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einem Terminvorschlag.
Mitglied bei
Regionale Nähe, internationale Reichweite.
Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht
Mag. Gerhard Stingl ist Mitglied des Wissenschafts- und Gesellschaftsrats.
Zur GesellschaftAustria Legal Network
Mehr als 30 Anwälte und über 100 juristische und sonstige Mitarbeiter garantieren persönliche Beratung mit internationalem Know-how.
Zum NetzwerkInternational Commercial Law Alliance
Das internationale Netzwerk für exzellente Rechtsberatung rund um den Globus.
Zur AllianceStay informed
Links
Nützliche Anlaufstellen und Rechtsquellen.
- Slowenisches KonsulatVertretung der Republik Slowenien
- Steiermärkische RechtsanwaltskammerUnsere Standesvertretung
- Österreichische RechtsanwaltskammerDachorganisation der Anwaltschaft
- Rechtsinformationssystem des BundesGesetze und Judikatur
- EdiktsdateiInsolvenzen und Versteigerungen
- RechtsanwaltstarifgesetzGrundlage der Honorare
- Autonome HonorarkriterienRichtlinien der Anwaltschaft
- NotariatstarifgesetzGebühren der Notare
Community and network
Events
Die Kanzlei ist Gastgeberin für Kunst, Kultur und Begegnung in Graz.
Eröffnung des Konsulats der Republik Slowenien
Am 27. September wurde in den Räumen der Kanzlei das Konsulat der Republik Slowenien feierlich eröffnet.
Zu den FotosLaw meets art
Ausstellungen in der Kanzlei: zwölf Künstlerinnen und Künstler, deren Werke in der Kalchberggasse zu sehen waren.
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Die Räume der Kanzlei stehen regelmäßig für Ausstellungen und Veranstaltungen offen.
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