+43 316 22 89 22

Providing Solutions

Persönliche Beratung auf höchstem Niveau, abseits vom juristischen Massenbetrieb. Rechtsanwälte in Graz seit 1996.

Providing solutions

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei STINGL UND DIETER RECHTSANWÄLTE steht für persönliche Beratung auf höchstem Niveau abseits vom juristischen Massenbetrieb.

Persönliche Integrität, unverzügliches und kreatives Lösen der jeweiligen Aufgabenstellungen sowie langjährige Berufserfahrung und Leidenschaft für den Beruf sind die Erfolgsfaktoren der Kanzlei.

Die traditionellen Grundsätze der anwaltlichen Verschwiegenheit und Unabhängigkeit sowie die absolute Priorität für die Wahrung und Durchsetzung der Interessen der Klienten sind für STINGL UND DIETER RECHTSANWÄLTE keine leere Formel, sondern Richtschnur des anwaltlichen Handelns.

0+Jahre Erfahrung als Rechtsanwälte in Graz
0Fachgebiete unter einem Dach
0Partner, die Ihren Fall persönlich führen
0Menschen im Team, plus Oscar am Empfang

Unsere Haltung

Kein juristischer Massenbetrieb.

Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihren Fall kennt.

Verschwiegenheit ist keine Formel, sondern Richtschnur.

We know how to navigate

Unsere Fachgebiete

22 Rechtsgebiete, ein Ansprechpartner. Tippen Sie ein Stichwort, auch in Alltagssprache: „Kündigung“, „Erbe“, „Unfall“.

  • Erstellung und Prüfung von Vorstands-, Geschäftsführer- und Dienstverträgen sowie Betriebsvereinbarungen, Beratung bei Auflösung von Dienstverhältnissen und bei Betriebsveräußerungen, Arbeitnehmerschutz- und Arbeitszeitrecht, Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen.

  • Erstellung und Prüfung von Architekten-, Generalplaner-, Generalunternehmer- und Subunternehmerverträgen, außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Schadensfällen und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln.

  • Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Bank- und Wertpapiergeschäftes, in Zusammenhang mit Finanzdienst-leistungsunternehmen und im Bereich des Anlegerschutzes.

  • Erstellung von Ehepakten, Abwicklung von einvernehmlichen und streitigen Ehescheidungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Abwicklung von Obsorgerechtsverfahren und Abstammungsverfahren, Übernahme von Erwachsenenvertretungen.

  • Erstellung von Übergabeverträgen, Testamenten und letztwilligen Verfügungen, Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und bei Erbstreitigkeiten.

  • Beratung und Vertretung bei Gesellschaftsgründungen, Umgründungen und Umstrukturierungen, auch in Zusammenhang mit Abtretungen, Beteiligungsverträgen, Gesellschafterwechsel, Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern sowie bei der Bestellung und Abberufung von vertretungsbefugten Organen, Beratung und Vertretung bei Übergabe, Erwerb oder Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen einschließlich rechtlicher „due diligence“ und Begleitung in Bieterverfahren, Erstellung und Prüfung von Unternehmenskaufverträgen.

  • Beratung und Vertretung beim Liegenschaftserwerb, Errichtung und Prüfung von Kauf-, Schenkungs-, Übergabe- und Wohnungseigentumsverträgen, sowie Miet-, Pacht- und Leasingverträgen.

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Forderungen.

  • Abwicklung von Sanierungs-, Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren, Unternehmenssanierung, Vertretung von Insolvenzschuldnern und -gläubigern.

  • Beratung und Vertretung in Fragen des Ärzte-, Krankenanstalten-, Versicherungs- und Sozialversicherungsrechtes, Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen.

  • Errichtung von Privatstiftungen, Beratung und Vertretung in Rechtsfragen des Privatstiftungsrechtes.

  • Beratung und Vertretung bei Produkthaftungsfällen, Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungs-, Garantie- und Haftungsansprüchen.

  • Vertretung in Zivilverfahren, Schiedsverfahren, Behördenverfahren, Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren.

  • Geltendmachung von Schmerzengeld- und Schadenersatzansprüchen nach Unfällen, Schadensabwicklung gegenüber und für Versicherungen in außergerichtlichen Verhandlungen sowie gerichtlichen Verfahren, Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen.

  • Abwicklung juristischer Causen im Zusammenhang mit Schifffahrtsrecht, An- und Verkauf von Segel- und Motorbooten, Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen, zivil- und strafrechtliche Skipperhaftung

  • Vertretung vor Steuer- und Zollbehörden sowie in Finanzstrafsachen, insbesondere auch in Fragen betreffend das Altlastensanierungsgesetz.

  • Erstellung und Prüfung von Transportverträgen, außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Transportschäden.

  • Abfallrecht, Bau- und Raumordnungsrecht, Gewerberecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, insbesondere in Zusammenhang mit dem Altlastensanierungsgesetz.

  • Gründung von Vereinen, Erstellung von Satzungen, Vertretung von und gegen Vereinsfunktionäre.

  • Erstellung und Prüfung von Ausschreibungsbedingungen, Beratung und Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergabenachprüfungsverfahren.

  • Erstellung und Prüfung zivilrechtlicher Verträge aller Art sowie von "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", insbesondere Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge.

  • Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des unlauteren Wettbewerbs, Verfolgung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Dazu haben wir kein eigenes Fachgebiet gelistet. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihnen helfen können: +43 316 22 89 22

First step to win

So läuft ein Mandat ab

  1. 01Erstgespräch
  2. 02Vollmacht und Mandat
  3. 03Strategie und Kosten
  4. 04Verhandlung oder Verfahren
  5. 05Abschluss und Abrechnung

Erstgespräch

Sie schildern Ihr Anliegen, wir hören zu und sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können. Bringen Sie mit, was Sie haben: Verträge, Schreiben, Fristen.

Vollmacht und Mandat

Mit der Vollmacht dürfen wir für Sie handeln. Ab jetzt läuft jede Kommunikation mit der Gegenseite, Behörden und Gerichten über die Kanzlei.

Strategie und Kosten

Wir legen die Vorgehensweise fest und besprechen die Kosten vorab: nach Tarif, nach Stundensatz oder pauschal. Auch die Rechtsschutzversicherung klären wir mit.

Verhandlung oder Verfahren

Wo eine außergerichtliche Lösung möglich ist, verhandeln wir. Wo nicht, vertreten wir Sie vor Gericht und Behörden, in jeder Instanz.

Abschluss und Abrechnung

Sie erhalten eine nachvollziehbare Abrechnung mit allen Leistungen. Und einen Ansprechpartner, der Sie auch danach kennt.

The crew

Partner / Team

Fahren Sie über ein Portrait für die Kurzinfo. Ein Klick öffnet das vollständige Profil mit Kontakt.

Sie erreichen das gesamte Team unter +43 316 22 89 22 oder office@sdra.at.

Sharing knowledge

Wissen: Ärztehaftung und Medizinrecht

Mag. Gerhard Stingl referiert seit 2011 jährlich vor Ärztinnen, Ärzten und Sachverständigen. Alle Unterlagen stehen offen zum Nachlesen.

Mag. Gerhard Stingl
Mag. Gerhard StinglRechtsanwalt, Partner. Vortragender bei der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht seit 2011, Mitglied ihres Wissenschafts- und Gesellschaftsrats.

Die ärztliche Aufklärung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt.

Leitsatz des OGH, Vortrag 2020

Aufzuklären ist nicht nur über typische Risiken, sondern vor allem auch über alternative Behandlungsmethoden und deren Gefahren.

Leitsatz des OGH, Vortrag 2020

Die Pflicht des Arztes zur Aufklärung ist umso umfassender, je weniger dringlich der vorgesehene Eingriff erscheint.

Leitsatz des OGH, Vortrag 2013

Clear numbers

Was kostet das?

Drei Arten, wie wir abrechnen, und wer die Kosten am Ende trägt. Sie erfahren vor dem ersten Schritt, womit Sie rechnen müssen.

Vor Gericht

Nach Tarif

Für Klagen, Verhandlungen und Schriftsätze gilt das Rechtsanwaltstarifgesetz. Die Höhe hängt vom Streitwert ab und ist für jeden nachlesbar.

Wer den Prozess gewinnt, bekommt diese Kosten von der Gegenseite ersetzt.

Beratung und Verhandlung

Nach Zeit

Für Beratung, Vertragsentwürfe und außergerichtliche Verhandlungen vereinbaren wir vorab einen Stundensatz. Sie erhalten eine Aufstellung, was wann gemacht wurde.

Keine Überraschungen: Sie sehen den Aufwand, bevor er entsteht.

Klar umrissene Aufträge

Pauschal

Vertragsprüfung, Testament, Vollmacht oder Gründung: Für abgegrenzte Aufgaben nennen wir Ihnen vorab einen festen Preis.

Ein Betrag, ein Ergebnis.

Wer zahlt am Ende?

  • Rechtsschutzversicherung. Sehr oft übernimmt sie die Kosten. Die Deckungsanfrage erledigen wir für Sie.
  • Die Gegenseite. Im Zivilprozess ersetzt die unterliegende Partei der obsiegenden die Kosten nach Tarif.
  • Verfahrenshilfe. Wer sich ein Verfahren nicht leisten kann, kann beim Gericht Verfahrenshilfe beantragen. Wir sagen Ihnen, ob das in Frage kommt.
  • Das Erstgespräch ist kostenlos. Sie erfahren, wo Sie stehen und was ein Mandat kosten würde, bevor Sie sich entscheiden.
Beispiel durchrechnen: Was kostet eine Klage nach Tarif?

Tarif für eine Klage oder Klagebeantwortung

Tarifpost 3A, Stufe
Einheitssatz 60 %
Verdienstsumme netto
Umsatzsteuer 20 %
Gesamt

Erste Verhandlungsstunde bei Gericht: · jede weitere Stunde: (jeweils netto, ohne Einheitssatz)

Unverbindliche Orientierung nach Tarifpost 3A des Rechtsanwaltstarifgesetzes, Beträge inklusive Zuschlag gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 131/2023 (gültig seit 1. Mai 2023). Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und Barauslagen kommen hinzu. Im Prozess ersetzt die unterliegende Partei der obsiegenden die Kosten nach Tarif. Außergerichtliche Beratung rechnen wir nach Vereinbarung ab, nach Stundensatz oder pauschal; Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten. Was Ihr Fall konkret kostet, besprechen wir im Erstgespräch. Rechtsquelle: RATG im Rechtsinformationssystem.

Let's talk

Erstgespräch anfragen

Das Erstgespräch ist kostenlos. Drei kurze Schritte, wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einem Terminvorschlag.

1Ihr Anliegen
2Ihre Kontaktdaten
3Wunschtermin

Die Anfrage öffnet Ihr E-Mail-Programm mit allen Angaben an office@sdra.at.

Community and network

Events

Die Kanzlei ist Gastgeberin für Kunst, Kultur und Begegnung in Graz.

Eröffnung des Konsulats der Republik Slowenien in der Kanzlei

Eröffnung des Konsulats der Republik Slowenien

Am 27. September wurde in den Räumen der Kanzlei das Konsulat der Republik Slowenien feierlich eröffnet.

Zu den Fotos

Welcome aboard

Kontakt

Ein Anruf genügt. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

STINGL UND DIETER Rechtsanwälte GmbH & Co KG Kalchberggasse 10
8010 Graz, Österreich Route planen
Anrufen Kostenloses Erstgespräch
Portrait Mag. Gerhard Stingl

Rechtsanwalt, Partner

Mag. Gerhard Stingl

Werdegang

  • Geboren 1965 in Graz
  • Studium in Graz
  • Rechtsanwalt seit 1996
  • Fremdsprache: Englisch
  • Wissenschafts- und Gesellschaftsrat der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht

Schwerpunkte

  • Verwaltungsrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Exekutionsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Medizinrecht
Portrait Mag. Georg Dieter CSE

Rechtsanwalt, Partner

Mag. Georg Dieter CSE

Werdegang

  • Geboren 1970 in Graz
  • Studium in Graz und Regensburg
  • Rechtsanwalt seit 1999
  • Fremdsprache: Englisch

Schwerpunkte

  • Juristische Unternehmensberatung (Unternehmens- und Gesellschaftsrecht)
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierungen
  • Unternehmensnachfolge und Vermögensübergabe
  • Immobilienrecht
  • Forderungseintreibungen und Inkassowesen
  • Schadenersatzrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • See- und Binnenschifffahrtsrecht
Portrait Mag. Lukas Rabensteiner

Rechtsanwalt, Partner

Mag. Lukas Rabensteiner

Werdegang

  • Geboren 1990 in Judenburg
  • Studium in Graz
  • Rechtsanwalt seit 2022
  • Fremdsprache: Englisch

Schwerpunkte

  • Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
  • Liegenschafts- und Immobilienrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Strafrecht
  • Erb- und Familienrecht
Portrait Mag. Andreas Rosenkranz

Rechtsanwaltsanwärter mit Rechtsanwaltsprüfung

Mag. Andreas Rosenkranz

Werdegang

  • Geboren 1993 in Graz
  • Studium in Graz
  • Fremdsprache: Englisch

Schwerpunkte

  • Verwaltungsrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Exekutionsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Transportrecht
Portrait Mag. Clara Aufegger

Rechtsanwaltsanwärterin

Mag. Clara Aufegger

Werdegang

  • Geboren 1998 in Villach
  • Studium in Graz
  • Fremdsprache: Englisch

Schwerpunkte

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Erwachsenenvertretungen
  • KI-Recht
Portrait Mag. Barbara Stingl-Legerer

Juristische Mitarbeiterin

Mag. Barbara Stingl-Legerer

Werdegang

  • Geboren 1963 in Zeltweg
  • Studium in Graz
  • Fremdsprache: Englisch
  • Vorstandsvorsitzende einer Privatstiftung

Schwerpunkte

  • Erwachsenenvertretungen
  • Vertragsrecht
  • Vortragswesen
  • Stiftungsrecht
  • Sozialrecht
Portrait Anton Stingl

Juristischer Mitarbeiter

Anton Stingl

Schwerpunkte

  • Rechtsanwaltsassistenz
  • Erhebungstätigkeiten
  • Rechtsrecherche
Portrait Lena Starzacher

Juristische Mitarbeiterin

Lena Starzacher

Schwerpunkte

  • Rechtsanwaltsassistenz
  • Erhebungstätigkeiten
  • Rechtsrecherche
Portrait Claudia Ostermann

Assistentin

Claudia Ostermann

Schwerpunkte

  • Assistenz
  • Organisation
  • Insolvenzabwicklungen
  • Grundbuch
Portrait Caterina Eisner-Dörffel

Assistentin

Caterina Eisner-Dörffel

Schwerpunkte

  • Assistenz
  • Erwachsenenvertretungen
  • Exekutionen
Portrait Silvia Pichler

Buchhaltung und Insolvenzabwicklungen

Silvia Pichler

Schwerpunkte

  • Buchhaltung
  • Insolvenzabwicklungen
Portrait Bernadette Hofer

Assistentin

Bernadette Hofer

Schwerpunkte

  • Assistenz
  • Organisation
  • Mahnwesen und Inkasso
  • Firmenbuch
Portrait Laura Sophia Maierhofer, B.A.

Assistentin

Laura Sophia Maierhofer, B.A.

Schwerpunkte

  • Empfang
  • Assistenz
  • Organisation
Portrait „Oscar“

Empfang und Security

„Oscar“

Schwerpunkte

  • Empfang
  • Security

Impressum

STINGL UND DIETER Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Kalchberggasse 10, A-8010 Graz
Telefon: 0316/22 89 22
Fax: 0316/22 89 22 89
E-Mail: office@sdra.at
Web: https://www.sdra.at

Mag. Gerhard Stingl
Mag. Georg Dieter
Mag. Lukas Rabensteiner
Rechtsanwälte

Mitglieder der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
Verteidiger in Strafsachen

Firmenbuchnummer: 320757b
UID-Nummer: ATU 64679100
Kammerzugehörigkeit: Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Standesrecht: Rechtsanwaltsordnung (RAO) und Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)
P-Code: P610355

Anderkonten: Steiermärkische Bank und Sparkassen AG, BLZ 20815, Kto. 00001-672690
UniCredit Bank Austria AG, BLZ 12000, Kto. 52689888802

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Der STINGL UND DIETER Rechtsanwälte GmbH & Co KG (in der Folge „SDRA„) ist der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Klienten und Partner sehr wichtig. Die SDRA hält das Datenschutzrecht, insbesondere die EU Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge „DSGVO„) und das österreichische Datenschutzgesetz (in der Folge „DSG„) im Rahmen ihrer Tätigkeit umfassend ein und ergreift technische und organisatorische Maßnahmen, um eine dem Risiko der von SDRA verarbeiteten personenbezogenen Daten angemessene Sicherheit zu gewährleisten. Diese Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab, die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit Ihrer Daten zu gewährleisten.

Im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer Daten möchten wir Sie über Folgendes informieren:

I. Kontaktdaten

Die Verarbeitung der von Ihnen erhobenen Daten erfolgt durch SDRA als Verantwortliche. Die Kontaktdaten von SDRA lauten wie folgt:

STINGL UND DIETER Rechtsanwälte GmbH & Co KG

8010 Graz, Kalchberggasse 10/3,

Telefon: 0316/22 89 22

Telefax: 0316/22 89 22-89

E-Mail: office@sdra.at

Sollten Sie Anmerkungen oder Fragen zu dieser Datenschutzerklärung oder zu unserer Verarbeitung Ihrer Daten haben, wenden Sie sich bitte office@sdra.at.

II. Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlage

Wir verarbeiten nur solche Daten, die für das Anbieten und Erbringen unserer rechtsanwaltlichen Leistungen erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben.

Wir verarbeiten Ihre Daten nur zu folgenden Zwecken und aufgrund folgender, in der DSGVO vorgesehenen, Rechtsgrundlagen:

Verarbeitung im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit: Wir verarbeiten Ihre Daten (a) um Sie als unseren Mandanten identifizieren zu können (insb. iZm der Erfüllung berufsrechtlicher Sorgfaltspflichten sowie zur Vermeidung der Teilnahme an Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung) und (b) im Rahmen der anwaltlichen Beratung und Vertretung. Die Verarbeitung erfolgt hier zur Erfüllung eines Vertrages bzw. ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der SDRA unterliegt.

Webseitennutzung: Bei der Nutzung der Webseite www.sdra.at (in der Folge „Webseite") erheben wir nur jene Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Davon umfasst sind Ihre IP-Adresse, Browser und Spracheinstellungen, Betriebssystem, Referrer URL, Ihr Internet Service Provider und Datum/Uhrzeit (Zugriffsdaten; sog. Log-Files). Die Erhebung dieser Zugriffsdaten ist technisch erforderlich, damit Sie die Webseite betrachten können und wir die Netzwerk- und Datensicherheit gewährleisten sowie die Webseite optimieren können. Nähere Informationen zur Verarbeitung von Cookies finden Sie in unserer Cookie Policy. Rechtsgrundlage hierfür ist unser überwiegendes berechtigtes Interesse an den soeben beschriebenen Zwecken.

Newsletter: Neben mandatsbezogener Kommunikation versenden wir von Zeit zu Zeit auch Newsletter per E-Mail mit allgemeinen Rechtsinformationen, Informationen über unsere rechtsanwaltlichen Leistungen sowie unsere Veranstaltungen – dies erfolgt unverbindlich, unentgeltlich und ohne jede Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Informationen. Adressaten unseres Newsletters können sein:

bestehende bzw. potentielle Geschäftspartner (insb. Mandanten). Die Zusendung des Newsletters erfolgt in diesem Fall aufgrund unseres berechtigten Interesses, Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen, unsere rechtsanwaltlichen Leistungen sowie unsere Veranstaltungen zu informieren („Direktwerbung").

sonstige Interessenten, die uns hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben.

Eine sonstige Verwendung Ihrer Daten findet nur statt, wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen.

Grundsätzlich erheben wir die Daten bei Ihnen selbst. Ferner informieren wir Sie darüber, dass im Rahmen unserer rechtsanwaltlichen Vertretung und Betreuung auch sachverhalts- und fallbezogene Informationen von Ihnen von dritten Stellen bezogen werden können (wie etwa öffentlich zugängliche Verzeichnisse, Gerichte oder Behörden).

III. Empfänger und Kategorien von Empfängern

SDRA gibt Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, es ist zur Erfüllung unserer (vertraglichen) Pflichten erforderlich, gesetzlich/behördlich verpflichtend oder aus einem anderen Grund (etwa, weil Sie Ihre Einwilligung dazu erteilt haben) zulässig.

Ihre Daten werden für die oben genannten Zwecke insbesondere an folgende Empfänger und Empfängerkategorien übermittelt:

Mitarbeiter von SDRA: Es erhalten nur jene SDRA-Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, deren Kenntnis zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist.

Dritte: Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit ist es möglicherweise auch erforderlich, Ihre Daten an Dritte (zB Gegenseite, Substituten, Notare, Versicherungen, Dienstleister, derer wir uns bedienen und denen wir Daten zur Verfügung stellen, Rechtsanwaltskammer etc.), Gerichte oder Behörden (inkl. Finanzämter), weiterzuleiten. Eine Weiterleitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insbesondere zur Erfüllung Ihres Auftrags, aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften.

Auftragsverarbeiter: Ihre Daten werden in unserem Auftrag auch von Auftragsverarbeitern verarbeitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Marketingtoolanbieter, IT-Dienstleister (insb. Rechenzentren und IT-Wartungsdienste) und Anbieter von (Rechtsanwalts-)Softwarelösungen (insb. Advokat). Diese Auftragsverarbeiter verarbeiten Ihre Daten ausschließlich in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen.

Manche der oben genannten Empfänger Ihrer Daten befinden sich außerhalb der Europäischen Union (in sog. Drittstaaten) oder verarbeiten dort Ihre Daten. Das Datenschutzniveau in diesen Ländern entspricht unter Umständen nicht dem Österreichs. Wir übermitteln Ihre Daten jedoch nur (i) in Länder, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen, (ii) an Empfänger, die nach dem EU-US Privacy Shield Framework zertifiziert sind oder wir setzen (iii) Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass der Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau hat (insb. durch Abschluss von Standardvertragsklauseln (2010/87/EG und/oder 2004/915/EG)).

IV. Datensicherheit

Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Sie uns über das Internet bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernehmen (z.B. Hackangriff auf Email-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen).

V. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Wir speichern Ihre Daten nicht länger, als dies für die oben dargestellten Zwecke erforderlich ist, oder wie dies sonst zur Erfüllung unserer vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt solange es der Zweck der Verarbeitung erfordert und anwendbares Recht vorschreibt (d.h. für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten) oder zulässt (d.h. bis zum Ablauf von Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche oder solange ein berechtigtes Interesse besteht).

VI. Ihre Rechte als Betroffener

Nach der geltenden Rechtslage haben Sie als Betroffener – unter Wahrung der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheitspflicht – hinsichtlich Ihrer Daten jederzeit das Recht auf

Auskunft über die von uns über Sie verarbeiteten Daten,

Berichtigung unrichtiger Daten,

Datenübertragbarkeit

Einschränkung der Verarbeitung sowie

Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).

Sofern Ihre Daten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses verarbeitet werden, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung Sie betreffender Daten zu widersprechen; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Direktwerbung.

Ferner haben Sie das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen, wenn die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht.

Diese Rechte können bei SDRA geltend gemacht werden. Um Ihre Rechte auszuüben kontaktieren Sie uns bitte über die oben angegebenen Kontaktdaten, insbesondere über office@sdra.at.

Sobald sich Änderungen Ihrer persönlichen Daten ergeben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in anderer Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (in Österreich: der Datenschutzbehörde) zu beschweren.

Graz, am 18.09.2018

Allgemeine Auftragsbedingungen

AGB

ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN (AAB)

DER

STINGL UND DIETER Rechtsanwälte GmbH & Co KG

A-8010 Graz,

Kalchberggasse 10

Telefon: 0316/22 89 22;

Fax DW 89

1. Geltungs- / Anwendungsbereich

1.1. Diese Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Mandate und unabhängig davon, ob gerichtlich, außergerichtlich oder behördlich, für die Durchführung von Verhandlungen, die Verfassung von Verträgen, Beratungsleistungen, die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen, Vertretungshandlungen, die Übernahme von Treuhandschaften und für alle sonstigen Tätigkeiten und Leistungen, die im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag erbracht werden.

1.2. Die gegenständlichen AAB gelten für Geschäfte der STINGL UND DIETER Rechtsanwälte GmbH & Co KG sowohl mit Unternehmen als auch mit Verbrauchern.

2. Mandat und Vollmacht

2.1. Mandat ist das zwischen der STINGL UND DIETER Rechtsanwälte GmbH & Co KG und dem/der AuftraggeberIn / den AuftraggeberInnen (im Folgenden: „Mandant“) bestehende Vertragsverhältnis. Sowohl die STINGL UND DIETER Rechtsanwälte GmbH & Co KG als auch die für die STINGL UND DIETER Rechtsanwälte GmbH & Co KG auftretenden Rechtsanwälte werden im Folgenden als „Rechtsanwalt“ bezeichnet.

2.2. Mit Erteilung des Mandats wird dem Rechtsanwalt die Vollmacht gemäß § 30 Abs 2 ZPO, § 10 AVG, § 8 RAO sowie § 77 GBG erteilt.

2.3. Der Mandant hat dem Rechtsanwalt auf Verlangen eine schriftliche Vollmacht – gerichtet auf einzelne, genau bestimmte oder sämtliche mögliche Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen – jederzeit zu unterfertigen und zu übergeben.

3. Vertretungsgrundsätze / Leistungserbringung

3.1. Der Rechtsanwalt hat seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen, im Einklang mit den standesrechtlichen Bestimmungen und auf Grundlage der im Leistungserbringungszeitraum gültigen österreichischen Rechtslage nach eigenem Ermessen zu erbringen. Ausländisches Recht ist vom Rechtsanwalt nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zu berücksichtigen.

3.2. Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich berechtigt, seine Leistungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen und alle Schritte zu ergreifen, insbesondere Angriffs- oder Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, solange dies dem Auftrag des Mandanten, seinem Gewissen oder dem Gesetz nicht widerspricht.

3.3. Der Rechtsanwalt hat Weisungen des Mandanten grundsätzlich zu befolgen; sofern jedoch deren Befolgung mit gesetzlichen Regelungen und insbesondere standesrechtlichen Grundsätzen unvereinbar ist, hat der Rechtsanwalt die Weisung abzulehnen. Auch Weisungen, die für den Mandanten unzweckmäßig oder sogar nachteilig sind, hat der Rechtsanwalt zu befolgen; der Rechtsanwalt hat jedoch in solchen Fällen auf die nachteiligen Folgen hinzuweisen.

3.4. Bei Gefahr im Verzug ist der Rechtsanwalt berechtigt, im Interesse des Mandanten dringend erscheinende Handlungen zu setzen oder Handlungen zu unterlassen, auch wenn die Handlung oder Unterlassung vom erteilten Auftrag nicht ausdrücklich gedeckt ist oder damit gegen erteilte Weisungen verstoßen wird.

4. Informations- und Aufklärungspflichten des Mandanten

4.1. Der Mandant ist verpflichtet, dem Rechtsanwalt auch ohne gesonderte Aufforderung sämtliche für die Ausführung des Mandats notwendigen und zweckmäßigen Informationen und Tatsachen unverzüglich mitzuteilen sowie alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

4.2. Der Mandant hat sämtlichen Meldepflichten, die sich aus jeglichen nationalen und unionsrechtlichen Rechtsakten und insbesondere aus der europäischen Geldwäscherichtlinie ergeben oder ergeben können, umgehend dem Rechtsanwalt gegenüber nachzukommen. Sofern der Mandant diesbezüglichen Verpflichtungen nicht umgehend oder unvollständig nachkommt, hat dieser den Rechtsanwalt gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten.

4.3. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, ohne besondere Nachforschungspflicht die Richtigkeit dieser Informationen, Tatsachen und Unterlagen anzunehmen. Der Mandant ist auf Verlangen des Rechtsanwalts verpflichtet, diesem die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Informationen bzw. übergebenen Unterlagen schriftlich zu bestätigen.

4.4. Während aufrechten Mandats hat der Mandant den Rechtsanwalt unverzüglich über alle Änderung und Neuerungen jener Umstände, die bei der Ausführung des Mandats von Bedeutung sind oder sein können, zu informieren.

5. Verwendungszweck / Weitergabe an dritte Personen / Urheberrecht

5.1. Der Mandant hat dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages erstellten Schriftstücke (insbesondere Rechtsgutachten, rechtliche Stellungnahmen, Berichtsschreiben, Äußerungen, Berechnungen und dergleichen oder Entwürfe hiervon) ausschließlich für den dem Rechtsanwalt bekannt gegebenen Auftragszweck verwendet werden.

5.2. Die Weitergabe und/oder Zugänglichmachung der vom Rechtsanwalt erstellten Schriftstücke iSd Punktes 5.1. an sonstige Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Rechtsanwalts. Eine Haftung des Rechtsanwalts gegenüber sonstigen Dritten ist jedenfalls ausgeschlossen. Der Mandant verpflichtet sich diesbezüglich, den Rechtsanwalt vollkommen schad- und klaglos zu halten.

5.3. Die Verwendung beruflicher Äußerung des Rechtsanwaltes für Werbezwecke ist unzulässig.

5.4. Dem Rechtsanwalt verbleibt das Urheberrecht an seinen Leistungen.

6. Verschwiegenheitspflicht / Interessenskollision

6.1. Der Rechtsanwalt hat über alle ihm anvertrauten Angelegenheiten und ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seines Mandanten gelegen ist, Stillschweigen zu bewahren. Der Rechtsanwalt darf Berichte, rechtliche Stellungnahmen, Rechtsgutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über seine Tätigkeit nur mit Einwilligung des Mandanten an Dritte aushändigen, außer es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, wonach der Rechtsanwalt zur Herausgabe bzw. Vorlage angehalten ist.

6.2. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, sämtliche Mitarbeiter im Rahmen der geltenden Gesetze und Richtlinien mit der Bearbeitung von Angelegenheiten zu beauftragen, soweit diese Mitarbeiter über die Verpflichtung zur Verschwiegenheit belehrt worden sind.

6.3. Der Rechtsanwalt ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, sofern dies für die Geltendmachung von Ansprüchen des Rechtsanwaltes (insbesondere Honoraransprüche des Rechtsanwaltes), für die Abwehr von Ansprüchen gegen den Rechtsanwalt (insbesondere Ersatzforderungen des Mandanten oder Dritter gegen den Rechtsanwalt) oder aufgrund gesetzlicher Äußerungspflichten erforderlich ist.

6.4. Im Übrigen kann der Mandant jederzeit und formlos den Rechtsanwalt von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden.

6.5. Ob durch die Ausführung des Mandats die Gefahr einer Interessenkollision im Sinne der Rechtsanwaltsordnung besteht hat der Rechtsanwalt zu prüfen.

7. Berichtspflichten

Der Rechtsanwalt hat den Mandanten im angemessenen Ausmaß über die getätigten Handlungen im Zusammenhang mit dem Mandat schriftlich oder mündlich in Kenntnis zu setzen und im Anlassfall über Neuerungen zu berichten.

8. Unterbevollmächtigung und Substitution

8.1. Der Rechtsanwalt kann sich auch durch einen bei ihm in Verwendung stehenden Rechtsanwaltsanwärter oder einen anderen Rechtsanwalt oder dessen befugten Rechtsanwaltsanwärter vertreten lassen (Unterbevollmächtigung) und darf im Verhinderungsfalle den Auftrag oder einzelne Teilhandlungen an einen anderen Rechtsanwalt weitergeben (Substitution).

8.2. Im Falle der Substitution oder Unterbevollmächtigung ist der Rechtsanwalt zur Datenweitergabe berechtigt und in diesem Zusammenhang von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbunden.

9. Honorar

9.1. Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf ein angemessenes Honorar unter Zugrundelegung des RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz), der AHK (Allgemeine Honorar-Kriterien), sowie im Falle von Vertragserstellungsleistungen des NTG (Notariatstarifgesetz), sofern nicht ausdrücklich die Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars getroffen wurde.

9.2. Vereinbarungen eines Pauschal- oder Zeithonorars sowie über die Gewährung von Nachlässen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

9.3. Auch bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars gebührt dem Rechtsanwalt wenigstens der vom Gegner über dieses Honorar hinaus erstrittene Kostenersatzbetrag, soweit dieser einbringlich gemacht werden kann, ansonsten das vereinbarte Pauschal- oder Zeithonorar.

9.4. Zu dem Honorar, das dem Rechtsanwalt gebührt, sind die Umsatzsteuern im gesetzlichen Ausmaß, die erforderlichen und angemessenen Spesen (zB für Fahrtkosten, Kopien, etc) sowie die im Namen des Mandanten entrichteten Barauslagen (zB Gerichtsgebühren, Kostenvorschüsse) hinzuzurechnen.

9.5. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass eine vom Rechtsanwalt vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und als kein verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs 2 KSchG) anzusehen ist, zumal das Ausmaß der vom Rechtsanwalt zu erbringenden Leistungen ihrem Wesen nach nicht verlässlich ist.

9.6. Der Aufwand für die Abrechnung und Erstellung der Honorarnoten wird dem Mandanten nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt jedoch nicht für jenen Aufwand, der durch die auf Wunsch des Mandanten durchgeführte Übersetzung von Leistungsverzeichnissen in eine andere Sprache als Deutsch entsteht.

9.7. Der Rechtsanwalt ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedenfalls jedoch quartalsmäßig, berechtigt, Honorarnoten zu legen und Honorarvorschüsse verlangen.

9.8. Sofern der Mandant Unternehmer ist, gilt eine dem Mandanten übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit der Mandant nicht binnen eines Monats ab Erhalt schriftlich widerspricht.

9.9. Sofern der Mandant mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er an den Rechtsanwalt Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben hiervon unberührt.

9.10. Gerichtliche und behördliche Kosten (Barauslagen) und Spesen (Fremdleistungen etc.) können dem Mandanten zur direkten Begleichung übermittelt werden.

9.11. Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Mandanten in einer Rechtssache haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen des Rechtsanwaltes.

9.12. Kostenersatzansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner werden in der Höhe des Honoraranspruches des Rechtsanwaltes an Letzteren mit ihrer Entstehung abgetreten. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die Abtretung dem Gegner jederzeit mitzuteilen.

9.13. Hinsichtlich der vom Rechtsanwalt für den Mandanten geführten zivilgerichtlichen Verfahren weist der Rechtsanwalt darauf hin, dass im Falle des gänzlichen oder teilweisen Unterliegens im Verfahren der Mandant nicht nur die Kosten des Rechtsanwalts, sondern auch des Prozessgegner oder der Prozessgegner zu bezahlen hat. Sofern die Gegenseite aufgrund des Verfahrensausganges verpflichtet wird, auch die Kosten des Rechtsanwalts des Mandanten zu bezahlen, dies jedoch nicht binnen der gerichtlich festgesetzten Leistungspflicht (in der Regel 14 Tage) veranlasst, ist der Mandant verpflichtet, dem Rechtanwalt das ihm zustehende bzw. vereinbarte Honorar zu bezahlen.

9.14. Eine Beanstandung der Arbeiten des Rechtsanwaltes berechtigt (außer bei offenkundig wesentlichen Mängeln) nicht zur Zurückhaltung des dem Rechtsanwalt zustehenden Honorars.

9.15 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Rechtsanwaltes auf Honoraransprüche ist nur mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10. Haftung des Rechtsanwaltes

10.1 Der Rechtsanwalt haftet ausschließlich für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der von ihm übernommenen Verpflichtungen.

10.2 Der Rechtsanwalt haftet nicht für telefonische Auskünfte oder mündliche Äußerungen sowie Erklärungen seiner Mitarbeiter, soweit diese in der Folge nicht schriftlich bestätigt werden.

10.3 Die Haftung des Rechtsanwaltes ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme beschränkt, besteht aber mindestens in der Höhe der in § 21 a RAO (in der geltenden Fassung) genannten Versicherungssumme. Dies sind derzeit € 400.000,-- (Euro vierhunderttausend). Diese Haftungsbeschränkung gilt, wenn der Mandant Verbraucher ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung.

10.4 Der in Punkt 10.3. angeführte Haftungshöchstbetrag gilt pro Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter und/oder Mandanten ist der jeweilige Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betragsmäßigen Höhe der Ansprüche zu kürzen. Für den Fall des Eintrittes eines Serienschadens beschränkt sich die Haftung des Rechtsanwaltes je Geschädigtem auf die entsprechende Quote, welche sich aus der Deckungssumme von € 400.000,-- dividiert durch die Gesamtzahl der Geschädigten errechnet.

10.5 Der Rechtsanwalt haftet bei Beiziehung kanzleifremder Dritter im Rahmen der Auftragsbearbeitung (Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder, sonstige Sachverständige, etc.) ausschließlich für das Verschulden bei der Auswahl des Dritten.

10.6 Der Rechtsanwalt haftet nur gegenüber dem jeweiligen Mandanten, nicht jedoch gegenüber einem Dritten. Der Mandant ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen des Rechtsanwalts in Kontakt kommen, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Mandant verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Rechtsanwalt vollkommen schad- und klaglos zu halten.

10.7 Der Rechtsanwalt haftet für die Kenntnis, Anwendung und/oder Prüfung ausländischen Rechts nur im Falle einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass – im Gegensatz zum Recht der Mitgliedstaaten der EU – europäisches Gemeinschaftsrecht an sich nicht unter den Begriff „ausländisches Recht“ fällt.

11. Verjährung / Präklusion

Sofern gesetzlich keine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen den Rechtsanwalt, wenn sie vom Mandanten nicht binnen sechs Monaten (sofern der Mandant Unternehmer iSd KSchG ist) oder binnen eines Jahres (sofern der Mandant Verbraucher iSd KSchG ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens aber nach Ablauf von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Verhalten.

12. Rechtsschutzversicherung des Mandanten und Haftung für die gesamte Kostenschuld

12.1 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, hat er den Rechtsanwalt umgehend hierüber zu informieren und (soweit verfügbar) die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

12.2 Die Namhaftmachung einer Rechtsschutzversicherung durch den Mandanten bzw die Erwirkung rechtsschutzmäßiger Deckung durch den Rechtsanwalt lässt den Honoraranspruch des Rechtsanwaltes gegenüber dem Mandanten unberührt. Insbesondere ist eine Rechtsschutzdeckung nicht als Zustimmung des Rechtsanwaltes zu verstehen, sich mit dem von der Rechtsschutzversicherung Geleisteten als Honorar zufrieden zu geben. Diesbezüglich verpflichtet sich der Mandant ausdrücklich dazu, den Differenzbetrag zwischen dem von der Rechtsschutzversicherung Geleisteten und dem gemäß Punkt 9. dieser AAB vom Rechtsanwalt verrechneten Honorar zu leisten.

12.3 Der Rechtsanwalt kann in jedem Fall das gesamte Honorar vom Mandanten begehren und ist nicht verpflichtet, das Honorar von der Rechtsschutzversicherung direkt einzufordern. Es steht dem Rechtsanwalt jedoch frei, mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen und ist dies als besondere Serviceleistung anzusehen.

13. Beendigung des Mandats

13.1 Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes bleibt davon unberührt.

13.2 Im Falle der Kündigung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat aufkündigt und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht wünscht.

14. Herausgabepflicht und Verwahrung

14.1 Der Rechtsanwalt hat auf Verlangen und Kosten des Mandanten alle Unterlagen herauszugeben, die er anlässlich seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftverkehr zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, von den rückausgefolgten Unterlagen Abschriften oder Fotokopien anzufertigen oder zurückzubehalten.

14.2 Verlangt der Mandant nach Ende des Mandats nochmals Unterlagen, die er im Rahmen der Mandatsabwicklung bereits erhalten hat, hat der Mandant die Kosten (zB Porti, Kopien) hierfür zu tragen.

14.3 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Akten für die Dauer von fünf Jahren ab Beendigung des Mandats aufzubewahren, sofern für die Dauer der Aufbewahrungspflicht keine längeren gesetzlichen Fristen gelten. Der Mandant stimmt der Vernichtung der Akten (auch von Originalurkunden) nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden.

15.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart. Gegenüber Mandanten, die Verbraucher iSd KSchG sind, gilt die Gerichtsstandsregelung des § 14 KSchG.

15.3 Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Mandanten auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland geltend zu machen, in dessen Sprengel der Mandant seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.

16. Sonstiges

16.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

16.2 Erklärungen des Rechtsanwaltes an den Mandanten gelten als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse (insbesondere Email-Adresse oder Telefaxnummer) versandt werden. Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren. Der Rechtsanwalt ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den Email-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr in nicht verschlüsselter Form durchgeführt wird.

16.3 Der Mandant stimmt ausdrücklich zu, dass der Rechtsanwalt die personenbezogenen Daten des Mandanten und/oder seines Unternehmens insoweit (im Sinne der DSGVO und des DSG) verarbeitet, als dies zur Erfüllung der dem Rechtsanwalt vom Mandanten übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig erscheint oder sich aus gesetzlichen sowie standesrechtlichen Pflichten des Rechtsanwaltes ergibt. Der Rechtsanwalt ist nach Beendigung des Mandates berechtigt, die personenbezogenen Daten des Mandanten jederzeit wieder zu löschen.

16.4 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Auftragsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) sind durch eine gültige, die dem wirtschaftlichen Ergebnis oder dem verfolgten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.